Elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten ab dem 1. Oktober im Zentralen Vorsorgeregister abrufbar
Berlin (ots) - Ab heute können elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte sehen im Notfall unmittelbar, was geregelt ist. - Nach einem Unfall oder bei einer plötzlichen schweren Erkrankung ...