Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten! / BPtK lehnt Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab
Berlin (ots) - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der die Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorsieht, mit größter Verwunderung zur Kenntnis und lehnt ihn mit aller Entschiedenheit ...